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“Menschen mit geistiger Be-
hinderung“, so steht es im Grundsatzprogramm der Lebens hilfe, sollen so normal wie möglich leben können und dazu jede Hilfe bekommen, die sie brauchen. Aus dieser Forderung
ergibt sich die Notwendigkeit eines differenzierten Wohnan- gebots: Dabei kann es sich um möglichst kleine Gruppen in einem Haus, einzelne Wohnge- meinschaften oder Wohnungen für Paare und gelegentlich auch
Einzelpersonen handeln. Betreuungsbedarf, Grad der Selbständigkeit und persönliche Wünsche sind aussschlaggebend für die Wahl der Wohnform. Die Zusammenfassung in einem Verbund erleichtert z.B. bei wachsender
Selbstständigkeit den Umzug in eine Wohnform mit abnehmender Betreu- ung.“
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Die Bonner Lebenshilfe bietet vier Wohnformen fĂĽr Menschen mit geistiger Behinderung:
- Das Wohnheim
- Die AuĂźenwohngruppe
- Das Betreute Wohnen und
- Das Einzelwohnen
Alle genannten Wohnformen sind betreute Wohnformen. Dennoch beschrei- ben sie ein differenziertes Angebot. Das Wohnheim und die AuĂźenwohn-
gruppe sind – betreuungstechnisch – zu den stationären, das betreute und das Einzelwohnen, bei dem Einzelpersonen durch den Familienunterstütz- enden Dienst der Bonner Lebenshilfe (FuD) unterstützt werden,
dagegen zu den ambulanten Wohnformen zu rechnen.
Nach dem Grundsatz: „Soviel Selbständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig“, heißt dies im wesentlichen, dass die Betreuungsintensität in den
einzelnen Wohnformen – vom Wohnheim mit der höchsten bis zum Einzel- wohnen mit der niedrigsten Intensität – kontinuierlich abnimmt. Es heißt aber gleichzeitig, dass das notwendige Maß an Betreuung in
jedem Einzelfall stets gewährleistet sein muß. Auch diese Form der Flexibilität ist Teil der Differenzierung.
Die Wohnheime der Bonner Lebenshilfe bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Leben in
familienähnlichen Gruppen sowie adäquate Plätz für schwer und mehrfach behinderte Menschen. Allen BewohnerInnen stehen rund um die Uhr stationär tätige, qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung.
In den
vergangenen Jahren ist die Bonner Lebenshilfe dazu übergegangen, in den Wohnheimen Appartementwohnungen einzurichten, um den Bewohnerinnen und Bewohnern eine – gemäß ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen –
weitestgehend selbständige Lebensführung unter dem Dach des Wohnheims zu ermöglichen.
Das Konzept einer an den individuellen Fähigkeiten orientierten, eigen- ständigen und selbsbestimmten
Lebensgestaltung in kleinen Wohneinheiten verfolgen auch die AuĂźenwohngruppen und die Form des Betreuten Wohn- ens.
In den Außenwohngruppen wohnen im Schnitt sieben bis zehn Frauen und Männer mit geistiger
Behinderung, die – bei ergänzender Betreuung – möglichst alle Dinge des Lebens selbständig ausführen. Hierzu gehört die Freizeitgestaltung ebenso wie die Hausarbeit oder das Kochen und Ein- kaufen.
Das Konzept des Betreuten Wohnens bedeutet, dass sechs bis zwölf Menschen mit geistiger Behinderung in verschieden großen Wohnungen – vom Appartement bis zur Vier-Zimmer-Wohnung – in direkter Nachbar- schaft
miteinander leben. Im Umfeld und in ihrer Ausstattung müssen die Wohnungen über eine komplette Infrastruktur bezüglich der Befriedigung der Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie der sozialen Felder
Familie, Beruf und Freizeit verfügen. Jeder Mensch, der die Wohnform des betreu- ten Wohnens nutzt, erhält Hilfe zum Lebensunterhalt und die Kosten in Höhe des anerkannten Mietzinses unter Berücksichtigung der
Bestimm- ungen des Bundessozialhilfegesetzes.
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