81 I Abschluss des Reisevertrages 1 Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch die Lebenshilfe Bonn gGmbH im Folgenden Lebenshilfe Bonn zustande Eine Vormerkungs Anmeldungs oder Optionsbestätigung er setzt diese Reisebestätigung nicht Die Reiseausschreibung durch die Lebenshilfe Bonn ist kein Angebot im Rechtssinn sondern geht den Vertragserklärungen voraus invitatio ad offerendum vgl zur Möglichkeit von Änderungen insbeson dere Ziffer XIV 2 An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch die Lebenshilfe Bonn jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden 3 Unternehmungen die in der Ausschreibung als Ge legenheit Möglichkeit oder Extratour bezeichnet werden sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertrag lichen Leistungen evtl mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten 4 Soweit die Lebenshilfe Bonn gemäß Ausschreibung die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten über nimmt erfolgt dies im Auftrag des Kunden Geschäftsbesor gung Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestand teil der Leistungsverpflichtung der Lebenshilfe Bonn II Sonderfall Vermittlung 1 Vermittelt die Lebenshilfe Bonn ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge Mietwagen etc so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträ ge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners soweit diese einbezogen wurden 2 Bei Vermittlung haftet die Lebenshilfe Bonn nur für die ordnungsgemäße Vermittlung nicht für die vertrags gemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst III Datenschutz Ausführendes Luftfahrtun ternehmen 1 Die Lebenshilfe Bonn erfasst und speichert Kun dendaten ausschließlich zur Reisedurchführung Vertrags abwicklung Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege Der Verwendung zu Werbezwe cken kann der Kunde jederzeit widersprechen 28 Abs 4 Bundesdatenschutzgesetz Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach 34 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen 2 Die EU Verordnung Nr 2111 2005 vom 14 12 2006 verpflichtet Reiseveranstalter Reisevermittler und Ver mittler von Beförderungsverträgen die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten sobald diese feststeht Soweit dies bei Anmel dung noch nicht der Fall ist muss zunächst die wahrschein lich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten IV Vertragliche Leistungen Die von der Lebenshilfe Bonn geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestä tigung vgl Ziffer I Abs 1 ergänzt durch die zugrunde liegende Ausschreibung Eventuelle besondere Vereinbarun gen mit der Lebenshilfe Bonn die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten gelten vorrangig V Sicherungsschein Anzahlung Zahlung 1 Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfä higkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und nach Reiseantritt zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert 651k BGB Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten Er findet sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reisebestätigung Der Versicherer ist die R V Allgemeine Versicherung AG 2 Mit Zugang der Reisebestätigung und des Siche rungsscheines ist eine Anzahlung von 20 höchstens je doch ein Betrag von 1 000 pro Reiseteilnehmer fällig Der restliche Reisepreis wird am 20 Tag vor Reiseantritt bzw spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig 3 Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch die Lebenshilfe Bonn Rücktrittsentschädigungen Bearbeitungs und Um buchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig VI Preisänderung nach Vertragsschluss 1 Die Lebenshilfe Bonn ist berechtigt den bestätig ten Reisepreis zu erhöhen soweit unvorhersehbar für die Lebenshilfe Bonn und nach Vertragsschluss folgende Preis bestandteile hinzukommen bzw sich erhöhen Wechselkurse für die gebuchte Reise Beförderungskosten insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen Abgaben für bestimmte Leis tungen Hafen und Flughafengebühren Sicherheitsgebüh ren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung Einreise Aufenthalts und öffentlich rechtliche Eintrittsgebühren Zum Zeitpunkt der Preiskalkulation siehe Ziffer XIV 2 Die Preiserhöhung ist nur zulässig wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden der sich bei Addition der Erhöhungs beträge der in Abs 1 genannten Kostenbestandteile ergibt Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird je nachdem was für die Kunden günstiger ist entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittli che Teilnehmerzahl zugrunde gelegt Auf Anforderung ist die Lebenshilfe Bonn verpflichtet dem Kunden entsprechende Nachweise zu übermitteln 3 Die Lebenshilfe Bonn muss dem Kunden eine Preiser höhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes spätestens jedoch am 21 Tag vor Reisebeginn mitteilen 4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 ist der Kunde berechtigt ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten Stattdessen kann er sein Recht gemäß 651a Abs 4 Satz 3 BGB Ersatzreise geltend machen Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen un verzüglich gegenüber der Lebenshilfe Bonn erklärt werden VII Rücktritt des Kunden Umbuchung Zu satzkosten 1 Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn Stor no hat die Lebenshilfe Bonn bis zum Versand der Storno rechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach 651i Abs 2 BGB und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen Die einmal getroffene Wahl kann die Lebenshilfe Bonn nur mit Einverständnis des Kunden ändern Zur pau schalierten Entschädigung gilt Folgendes A Reisen mit Linienflug Bahnreisen sowie Selbstanreise bis inkl 46 Tag vor Reisebeginn 5 ab 45 bis inkl 22 Tag vor Reisebeginn 8 ab 21 bis inkl 15 Tag vor Reisebeginn 10 ab 14 bis inkl 8 Tag vor Reisebeginn 15 ab 7 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 30 B Reisen mit Charterflug sowie Bus Kleinbus PKW und Wohnmobilreisen bis inkl 46 Tag vor Reisebeginn 5 ab 45 bis inkl 22 Tag vor Reisebeginn 10 ab 21 bis inkl 15 Tag vor Reisebeginn 25 ab 14 bis inkl 8 Tag vor Reisebeginn 40 ab 7 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 50 C Reisen mit Billigflug und Kreuzfahrtreisen bis inkl 46 Tag vor Reisebeginn 10 ab 45 bis inkl 22 Tag vor Reisebeginn 20 ab 21 bis inkl 15 Tag vor Reisebeginn 30 ab 14 bis inkl 8 Tag vor Reisebeginn 40 ab 7 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 50 Die Pauschale berechnet sich nach dem Endreisepreis des betroffenen Kunden und dem Zugang der Rücktrittser klärung Dem Kunden bleibt freigestellt nachzuweisen dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die gefor derte Pauschale entstanden ist 2 Umbuchungen z B von Reisetermin Rei seziel Unterkunft Beförderungs oder Tarifart bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flug verbindungen sind grundsätzlich nur durch Rück tritt vom Reisevertrag Storno zu den in Abs 1 genannten Reisebedingungen Rücktrittsentschädigung und parallele Neuanmeldung möglich Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung Ändert sich bei Bus und Bahnreisen lediglich der Abreiseort werden bis zum 8 Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich lediglich 25 pro Person in Rechnung gestellt 3 Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstän de ohne mitwirkendes Verschulden durch die Lebenshilfe Bonn bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an z B wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs Ticket Änderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kun den kann die Lebenshilfe Bonn verlangen dass der Kunde diese ersetzt VIII Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmer zahl 1 Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen In halt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht so kann die Lebenshilfe Bonn bis spätestens am 21 Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten 2 In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von der Lebenshilfe Bonn ausgeschriebenen Reise verlangen sofern die Lebenshilfe Bonn in der Lage ist diese ohne Mehrpreis bereitzustellen 3 Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge IX Kündigung wegen besonderer Umstände 1 Wird die Reise durch höhere Gewalt die bei Vertrags schluss nicht vorhersehbar war erheblich erschwert gefähr det oder beeinträchtigt so können sowohl der Kunde als auch die Lebenshilfe Bonn den Reisevertrag kündigen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften vgl Ziffer XV 2 Die Lebenshilfe Bonn kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Rei severtrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nach deutschem Recht 314 BGB kündigen Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht ab geholfen werden kann 3 Zum Kündigungsausspruch durch die Lebenshilfe Bonn gilt Ziffer XII Abs 2 X Haftung der Lebenshilfe Bonn 1 Die vertragliche Haftung der Lebenshilfe Bonn für Schäden die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifa chen Reisepreis beschränkt soweit a ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder b die Lebenshilfe Bonn für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist 2 Die Haftung der Lebenshilfe Bonn auf Schadenser satz aus unerlaubter Handlung wird soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht für Schäden die nicht Körperschäden sind auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt Für Schäden bis 1 500 haftet die Le benshilfe Bonn insoweit unbeschränkt 3 Weitere Haftungsbeschränkungen können sich nach deutschem Recht gemäß 651h Abs 2 BGB aus interna tionalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden ge setzlichen Vorschriften ergeben Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber der Lebenshilfe Bonn ergeben bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen in den Abs 1 und 2 unberührt XI Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise 1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht so kann der Kunde Abhilfe verlangen Die Lebenshilfe Bonn kann diese verweigern wenn sie unverhältnismäßigen Auf wand erfordert 2 Leistet die Lebenshilfe Bonn nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Allgemeine Reisebedingungen 2018 Zu u ns er en R ei se n Zu u ns er en R ei se n

Vorschau Lebenshilfe Bonn - Reisesaison 2018 Seite 81
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