Aufwendungen verlangen Die Fristsetzung ist unnötig wenn die Lebenshilfe Bonn Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist 3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reise preises Minderung geltend machen Der Anspruch entfällt soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen Die Fristsetzung ist unnötig wenn Abhilfe unmöglich ist von der Lebenshilfe Bonn verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist XII Rechte und Pflichten von Reiseleitern Reisebetreuern und Reisebegleitern 1 Leiter Begleiter und Betreuer von Reisen sind beauf tragt während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlan gen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich und erforderlich ist Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt Ansprüche auf Minderung oder Schadenser satz mit Wirkung gegen die Lebenshilfe Bonn anzuerkennen oder entgegenzunehmen 2 Die Kündigung des Reisevertrages durch die Le benshilfe Bonn z B bei höherer Gewalt kann auch durch die Leiter Begleiter und Betreuer von Reisen ausgesprochen werden diese sind insoweit von der Lebenshilfe Bonn be vollmächtigt XIII Anspruchstellung Ausschlussfrist Ver jährung 1 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsge rechter Erbringung von Reiseleistungen nach 651c bis 651f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der Lebens hilfe Bonn gegenüber geltend machen siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich 2 Die in Abs 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kun den verjähren in einem Jahr soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen betroffen sind Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren Die Verjährung be ginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte XIV Gültigkeit der Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgt im November 2017 Naturge mäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wie dergegeben auch Fehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen Einseitige Änderungen durch die Lebenshilfe Bonn sind daher möglich und bleiben vorbehalten solange der Vertrag zwischen der Lebenshilfe Bonn und dem Kunden noch nicht zustande gekommen ist XV Sonstiges 1 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von der Lebenshilfe Bonn veranstaltete Reisen also insbe sondere die 651a ff des BGB soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist Lebenshilfe Bonn gGmbH Kessenicher Str 216 53129 Bonn http www lebenshilfe bonn de Handelsregister HRB 14299 Finanzamt Bonn Steuernr 205 5783 1736 Geschäftsführer Andreas Kimpel 2 Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte auch auszugsweise insbesondere von Fo tos und Bildmaterial bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Lebenshilfe Bonn da hier bei ggf auch fremde Rechte verletzt werden können Stand 25 10 2017 82 Zu u ns er en R ei se n

Vorschau Lebenshilfe Bonn - Reisesaison 2018 Seite 82
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