24 mend wurden auch geistig schwerbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder Ju gendliche beschult die bis dahin als bildungs kommunikations und beziehungsunfähig galten Gleichzeitig mit den Möglichkeiten entwickelten sich in den 80ern aber auch kritische Stimmen Eltern wehrten sich dagegen dass ihr Kind eine Sonderschule besuchen muss sie forderten das Recht auf Selbstbestimmung ein Der ge sellschaftliche Druck führte zum Weiterdenken So empfahl 1994 die Kultusministerkonferenz dass die sonderpädagogische Förderung für Menschen mit geistiger Behinderung nicht auf die Geistigbehindertenschule festgelegt sein dürfe Gleichzeitig wurde in der Salamanca Erklärung der UNESCO die Inklusion zum Ziel aller Bildungsmaßnahmen von Kindern mit geis tiger Behinderung erklärt Es vergingen jedoch weitere 15 Jahre bis 2009 die UN Behindertenrechtskonvention ratifiziert wurde in der der Rechtsanspruch aller Men schen auf eine gemeinsame Beschulung fest gelegt ist Artikel 24 Bildung Heute zehn Jahre nach der Erklärung werden Kinder mit geistiger Behinderung entweder in Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung aufgenommen oder inklu siv an Regelschulen Das Recht auf gemeinsamen Unterricht wird so wohl quantitativ als auch bezüg lich der konkreten Umsetzungs formen noch sehr unterschiedlich umgesetzt Es gibt noch viel zu tun bis Inklusion in Schulen selbst verständlich ist Wir wünschen uns Schulen als gemeinsamen Ort für alle Kinder Damit dies gelingen kann bietet die Bonner Lebenshilfe an Schulen kon zeptionell zu begleiten Mit multiprofessionellen Teams die eng mit den Lehrern in der Schu le zusammenarbeiten können wir gemeinsam das Thema gemeinsames Lernen weiter ent wickeln so Andreas Kimpel Schulzeit 1938 war das Reichsschulpflicht gesetz eingeführt worden das Men schen mit geisti ger Behinderung die Bildungsun fähigkeit unter stellte Nach dem Krieg wurden schrittweise neue Rechtsgrundlagen für die Beschulung eingeführt aber erst 1951 trat die Sonderschulverordnung in Kraft die auch die Beschulung von Kindern mit wesentlichen physischen und psychischen Mängeln in Kran kenhäusern und Heilstätten vorsah 1963 gründete die Bonner Lebenshilfe eine Ta gesbildungsstätte für geistig behinderte Kinder und Jugendliche in einem ehemaligen Kinder heim in Graurheindorf Diese Tagesbildungs stätte kam einer Schule schon sehr nah die Kinder wurden dort ganztägig unterrichtet und betreut Im Januar 1968 ging diese Einrich tung in die Trägerschaft der Stadt Bonn über und wurde vom Kultusminister des Landes Nordrhein Westfalen als Königin Juliana Ganz tagsschule anerkannt Damit wurde erstma lig in der Schulgeschichte von Nord rhein Westfalen eine Einrichtung die in privater Initiative Lebenshilfe Bonn aufgebaut wurde als öffent liche Schule anerkannt Laut dem Schulgesetz von 1968 be stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht für alle Kinder eine Schulpflicht Kinder mit schwerer Behinderung waren weiterhin ausgenommen Erst 1978 wurde die gesetzliche Schulpflicht und damit das Recht auf Beschulung für alle Kinder unabhängig ihrer Fähigkeiten und Ein schränkungen eingeführt Mit der gesetzlichen Schulpflicht wurde die schulische Versorgung immer besser Zuneh KINDERTHEM A

Vorschau LHB Jubiläum 60 Jahre Seite 24
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