81 I Abschluss des Reisevertrages 1 Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar Die ser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungs gleichen Reisebestätigung in Textform durch die Lebenshilfe Bonn gGmbH im Folgenden Lebenshilfe Bonn zustande Eine Vormerkungs Anmeldungs oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebe stätigung nicht Die Reiseausschreibung durch die Lebenshilfe Bonn ist kein Angebot im Rechtssinn sondern geht den Vertragserklärungen voraus invitatio ad offerendum vgl zur Möglichkeit von Änderungen insbesondere Ziffer XIV 2 An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annah me durch die Lebenshilfe Bonn jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden 3 Unternehmungen die in der Ausschreibung als Gelegenheit Möglichkeit oder Extratour bezeichnet werden sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen evtl mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten 4 Soweit die Lebenshilfe Bonn gemäß Ausschrei bung die Beantragung von Visa oder ähnlichen Doku menten übernimmt erfolgt dies im Auftrag des Kunden Geschäftsbesorgung Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflich tung der Lebenshilfe Bonn II Sonderfall Vermittlung 1 Vermittelt die Lebenshilfe Bonn ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Ver anstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge Mietwagen etc so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetz lichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners soweit diese einbezogen wurden 2 Bei Vermittlung haftet die Lebenshilfe Bonn nur für die ordnungsgemäße Vermittlung nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst III Datenschutz Ausführendes Luftfahrt unternehmen 1 Die Lebenshilfe Bonn erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung Vertragsabwicklung Kundenbetreuung und zu Wer bezwecken im Rahmen der Kundenpflege Der Ver wendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen 28 Abs 4 Bundesdatenschutzge setz Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rech te nach 34 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen 2 Die EU Verordnung Nr 2111 2005 vom 14 12 2006 verpflichtet Reiseveranstalter Reisever mittler und Vermittler von Beförderungsverträgen die Kunden über die Identität jeder ausführenden Flug gesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten sobald diese feststeht Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist muss zunächst die wahrscheinlich ausführen de Fluggesellschaft angegeben werden Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten IV Vertragliche Leistungen Die von der Lebenshilfe Bonn geschuldeten ein zelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung vgl Ziffer I Abs 1 ergänzt durch die zugrunde liegende Ausschreibung Eventuelle besondere Vereinbarungen mit der Lebenshilfe Bonn die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten gelten vorrangig V Sicherungsschein Anzahlung Zahlung 1 Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsun fähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters aus fallen ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und nach Reiseantritt zu sätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert 651k BGB Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungs scheines zu leisten Er findet sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reisebestätigung Der Versi cherer ist die R V Allgemeine Versicherung AG 2 Mit Zugang der Reisebestätigung und des Si cherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 höchstens jedoch ein Betrag von 1 000 pro Reise teilnehmer fällig Der restliche Reisepreis wird am 20 Tag vor Reiseantritt bzw spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig 3 Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reise preises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Rei seleistung durch die Lebenshilfe Bonn Rücktrittsentschädigungen Bearbeitungs und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig VI Preisänderung nach Vertragsschluss 1 Die Lebenshilfe Bonn ist berechtigt den bestä tigten Reisepreis zu erhöhen soweit unvorhersehbar für die Lebenshilfe Bonn und nach Vertragsschluss folgende Preisbestandteile hinzukommen bzw sich er höhen Wechselkurse für die gebuchte Reise Beförde rungskosten insbesondere wegen Ölpreisverteuerun gen Abgaben für bestimmte Leistungen Hafen und Flughafengebühren Sicherheitsgebühren im Zusam menhang mit der Flugbeförderung Einreise Aufent halts und öffentlich rechtliche Eintrittsgebühren Zum Zeitpunkt der Preiskalkulation siehe Ziffer XIV 2 Die Preiserhöhung ist nur zulässig wenn zwi schen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeit raum von mehr als vier Monaten liegt Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs 1 ge nannten Kostenbestandteile ergibt Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird je nachdem was für die Kunden günstiger ist entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teil nehmerzahl zugrunde gelegt Auf Anforderung ist die Lebenshilfe Bonn verpflichtet dem Kunden entspre chende Nachweise zu übermitteln 3 Die Lebenshilfe Bonn muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhö hungsgrundes spätestens jedoch am 21 Tag vor Rei sebeginn mitteilen 4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 ist der Kunde berechtigt ohne Zahlung einer Entschädi gung vom Vertrag zurückzutreten Stattdessen kann er sein Recht gemäß 651a Abs 4 Satz 3 BGB Ersatz reise geltend machen Der Rücktritt oder das Verlan gen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber der Lebenshilfe Bonn erklärt werden VII Rücktritt des Kunden Umbuchung Zusatzkosten 1 Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn Storno hat die Lebenshilfe Bonn bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der kon kret berechneten angemessenen Entschädigung nach 651i Abs 2 BGB und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen Die ein mal getroffene Wahl kann die Lebenshilfe Bonn nur mit Einverständnis des Kunden ändern Zur pauschalierten Entschädigung gilt Folgendes A Reisen mit Linienflug Bahnreisen sowie Selbstanreise bis inkl 46 Tag vor Reisebeginn 5 ab 45 bis inkl 22 Tag vor Reisebeginn 8 ab 21 bis inkl 15 Tag vor Reisebeginn 10 ab 14 bis inkl 8 Tag vor Reisebeginn 15 ab 7 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 30 B Reisen mit Charterflug sowie Bus Klein bus PKW und Wohnmobilreisen bis inkl 46 Tag vor Reisebeginn 5 ab 45 bis inkl 22 Tag vor Reisebeginn 10 ab 21 bis inkl 15 Tag vor Reisebeginn 25 ab 14 bis inkl 8 Tag vor Reisebeginn 40 ab 7 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 50 C Reisen mit Billigflug und Kreuzfahrtreisen bis inkl 46 Tag vor Reisebeginn 10 ab 45 bis inkl 22 Tag vor Reisebeginn 20 ab 21 bis inkl 15 Tag vor Reisebeginn 30 ab 14 bis inkl 8 Tag vor Reisebeginn 40 ab 7 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 50 Die Pauschale berechnet sich nach dem Endrei sepreis des betroffenen Kunden und dem Zugang der Rücktrittserklärung Dem Kunden bleibt freigestellt nachzuweisen dass kein oder ein wesentlich geringe rer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist 2 Umbuchungen z B von Reisetermin Rei seziel Unterkunft Beförderungs oder Tarifart bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flug verbindungen sind grundsätzlich nur durch Rück tritt vom Reisevertrag Storno zu den in Abs 1 genannten Reisebedingungen Rücktrittsentschädi gung und parallele Neuanmeldung möglich Voraus setzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung Ändert sich bei Bus und Bahnreisen ledig lich der Abreiseort werden bis zum 8 Tag vor Rei sebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zu sätzlich lediglich 25 pro Person in Rechnung gestellt 3 Fallen durch vom Kunden zu vertretende Um stände ohne mitwirkendes Verschulden durch die Le benshilfe Bonn bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an z B wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs Ticket Änderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden kann die Lebenshilfe Bonn verlangen dass der Kunde diese ersetzt VIII Absagevorbehalt bei Mindestteilneh merzahl 1 Wird eine in der Ausschreibung oder im sons tigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindest teilnehmerzahl nicht erreicht so kann die Lebenshilfe Bonn bis spätestens am 21 Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten 2 In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von der Lebenshilfe Bonn ausgeschrie benen Reise verlangen sofern die Lebenshilfe Bonn in der Lage ist diese ohne Mehrpreis bereitzustellen 3 Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmer zahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge IX Kündigung wegen besonderer Um stände 1 Wird die Reise durch höhere Gewalt die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war erheblich erschwert gefährdet oder beeinträchtigt so können sowohl der Kunde als auch die Lebenshilfe Bonn den Reisevertrag kündigen Die gegenseitigen Rech te und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften vgl Ziffer XV 2 Die Lebenshilfe Bonn kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestim mungen nach deutschem Recht 314 BGB kündigen Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann 3 Zum Kündigungsausspruch durch die Lebenshil fe Bonn gilt Ziffer XII Abs 2 X Haftung der Lebenshilfe Bonn 1 Die vertragliche Haftung der Lebenshilfe Bonn für Schäden die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit a ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätz lich herbeigeführt wird oder b die Lebenshilfe Bonn für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verant wortlich ist 2 Die Haftung der Lebenshilfe Bonn auf Schadens ersatz aus unerlaubter Handlung wird soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht für Schäden die nicht Körperschäden sind auf den drei Allgemeine Reisebedingungen 2019 Zu m In ha lts V er ze ic hn is

Vorschau Lebenshilfe Bonn - Reisesaison 2019 Seite 81
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