fachen Reisepreis des Kunden beschränkt Für Schä den bis 1 500 haftet die Lebenshilfe Bonn insoweit unbeschränkt 3 Weitere Haftungsbeschränkungen können sich nach deutschem Recht gemäß 651h Abs 2 BGB aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weiterge hende Ansprüche des Kunden gegenüber der Lebens hilfe Bonn ergeben bleiben diese von den Haftungsbe schränkungen in den Abs 1 und 2 unberührt XI Obliegenheit und Rechte des Reisen den bei mangelhafter Reise 1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht so kann der Kunde Abhilfe verlangen Die Lebenshilfe Bonn kann diese verweigern wenn sie unverhältnismä ßigen Aufwand erfordert 2 Leistet die Lebenshilfe Bonn nicht innerhalb ei ner vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen Die Frist setzung ist unnötig wenn die Lebenshilfe Bonn Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist 3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leis tung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabset zung des Reisepreises Minderung geltend machen Der Anspruch entfällt soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zu mutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich be einträchtigt kann der Kunde im Rahmen der gesetzli chen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen Die Fristsetzung ist unnötig wenn Abhilfe unmöglich ist von der Lebenshilfe Bonn verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonde res Interesse des Kunden gerechtfertigt ist XII Rechte und Pflichten von Reiselei tern Reisebetreuern und Reisebe gleitern 1 Leiter Begleiter und Betreuer von Reisen sind beauftragt während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich und erforderlich ist Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen die Lebenshilfe Bonn anzuerkennen oder entgegenzu nehmen 2 Die Kündigung des Reisevertrages durch die Lebenshilfe Bonn z B bei höherer Gewalt kann auch durch die Leiter Begleiter und Betreuer von Reisen ausgesprochen werden diese sind insoweit von der Lebenshilfe Bonn bevollmächtigt XIII Anspruchstellung Ausschlussfrist Verjährung 1 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertrags gerechter Erbringung von Reiseleistungen nach 651c bis 651f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendi gung der Reise der Lebenshilfe Bonn gegenüber geltend machen siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen Nur bei unverschul deter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich 2 Die in Abs 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen betroffen sind Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte XIV Gültigkeit der Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgt im November 2018 Na turgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben auch Fehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen Einseitige Änderungen durch die Lebenshilfe Bonn sind daher möglich und bleiben vorbehalten solange der Vertrag zwischen der Lebenshilfe Bonn und dem Kunden noch nicht zustan de gekommen ist XV Sonstiges 1 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmun gen für von der Lebenshilfe Bonn veranstaltete Reisen also insbesondere die 651a ff des BGB soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist Lebenshilfe Bonn gGmbH Kessenicher Str 216 53129 Bonn http www lebenshilfe bonn de Handelsregister HRB 14299 Finanzamt Bonn Steuernr 205 5783 1736 Geschäftsführer Andreas Kimpel 2 Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte auch auszugsweise insbesondere von Fo tos und Bildmaterial bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Lebenshilfe Bonn da hier bei ggf auch fremde Rechte verletzt werden können Stand 5 11 2018 82

Vorschau Lebenshilfe Bonn - Reisesaison 2019 Seite 82
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.