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Eine Frau spielt mit einem lachenden Kind.

Stiften wirkt

Vererben und Stiften

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Stiftung Lebenshilfe Bonn

Verantwortung übernehmen

Helfen Sie mit einem Vermächtnis, einer Erbschaft oder einer Stiftung 

Wenn Sie zu Lebzeiten und darüber hinaus mit Ihrem Vermögen Verantwortung übernehmen und Zukunft gestalten wollen, dann können Sie dies mit einer Zustiftung, einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Bonn tun. In jedem Fall können Sie sicher sein, dass die Stiftung verantwortungsbewusst und wirkungsvoll agiert.

Themenfonds

Die Stiftung Lebenshilfe bietet neuerdings Zuwendungen in zwei Themen-Fonds an, einen zum Thema Pflege und Ausbildung und einen zum Thema Wohnen. Die Zinserträge dieser Fonds werden ausnahmslos für den ausgewählten Zweck verwendet. Auf diese Weise können Sie selbst Schwerpunkte der Stiftungsarbeit mit bestimmen und fördern.

Die Stiftung als Erbe und Vermächtnisnehmer

Sie können die Stiftung auch als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen, und Kapital hinzustiften. Hierbei gilt das Erhaltungsgebot des gestifteten Kapitals. Auch Immobilien können Sie bereits zu Lebzeiten bei gleichzeitiger privater Nutzung in eine Stiftung einbringen.

Das Erbe oder Vermächtnis kann in Form eines eigenhändigen und handschriftlichen Testaments, eines notariellen Testaments oder im Wege eines Erbvertrages übertragen werden. 

Stiftung und Steuern

Ihr Erbe oder Vermächtnis zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Bonn kommt uneingeschränkt an – als mildtätig und besonders förderungswürdig anerkannt, sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.

Spenden

Spenden wirken sofort und einmalig, daher sind sie besonders für eine schnelle und unmittelbare Hilfe geeignet. Sie gehen nicht in das Stiftungsvermögen über, sondern werden zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben. Spenden können Sie daher auch direkt an Lebenshilfe Bonn e.V., zum Beispiel über unser Spendenformular.

Eine eigene Stiftung gründen / treuhänderische Stiftung

Sie können auch unter dem Dach der Stiftung eine eigene Stiftung gründen, die von der Lebenshilfe Bonn treuhänderisch verwaltet wird. Eine Treuhandstiftung unter unserem Dach kann auch der Vorsorge dienen. Bis zu einem Drittel der Erträge kann für den Stifter und dessen nächste Angehörige verwendet werden.

Zu allen Fragen rund um Vererben und Stiften sprechen Sie uns bitte an. Bei juristischen Fragen, steht Ihnen unsere Juristin Stefanie Schwarz zur Verfügung.

Unsere Stiftung